am Donnerstag, 30. April 2026 im Kommunalen Kino Weiterstadt,
Carl-Ulrich-Straße 9,
20.00 Uhr (Einlass: 19.30 Uhr)
Eintritt: 7 Euro, ermäßigt: 6 Euro
]]>Für Musik und gute Laune ist gesorgt: mit dem Maifest und dem Markt der Möglichkeiten, mit Action, Infos, Spielmobil, leckerem Essen und Getränken…
Am frühen Morgen des 27. März 2026 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in Seeheim-Jugenheim auf ein Tarifergebnis für die rund 58.000 Tarifbeschäftigten des Landes Hessen verständigt.
Der Abschluss mit dem Land legt fest, dass die Tabellenentgelte um insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten steigen. Am 1. Juli 2026 erhalten die Beschäftigten 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro im Monat mehr. Zum 1. Oktober 2027 steigen die Tabellenwerte um weitere 2,8 Prozent. Die Laufzeit der Regelung beträgt 25 Monate. Eine Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten wurde zugesagt.
Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/tarifrunde-hessen-2026
Nicht nur die Landesregierung plant Kürzungen, die Kitas, Schulen und Hochschulen betreffen. Neben den Änderungen bei der Betriebskostenzuweisung an Kitas, dem Wegfall der Altersermäßigung ab 55 Jahren, der Halbierung des Sozialindex, dem Streichen des Zuschlags zur Binnendifferenzierung an IGSen und dem Wegfall ganzer Studiengänge werden jetzt auf Bundesebene Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe diskutiert. Laut GEW Hessen liegt der von einer Arbeitsgruppe angestoßenen Diskussion bereits ein verheerender Gedanke zu Grunde: Kinder und Jugendliche – insbesondere solche mit Förderbedarf – werden als Kostenfaktor betrachtet. Gestrichen werden soll bei den vulnerabelsten Gruppen der Gesellschaft. „Kinder sind kein Kostenfaktor, sondern Teil und Zukunft unserer Gesellschaft. Einschnitte in diesem Bereich kämen einer Bankrotterklärung des Sozialstaates gleich“, kritisierte Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen. Neben Kindern und Jugendlichen wären auch die Beschäftigten von den Kürzungen massiv betroffen. Einerseits drohten Stellenabbau und Arbeitslosigkeit bei den Beschäftigten in Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe. Zugleich käme auf die Beschäftigten in Kitas und Schulen eine erhebliche Mehrbelastung zu.
Petition gegen die Kürzungen in der Eingliederungshilfe
Der Anspruch auf den Ausgleich der im Lebensarbeitszeitkonto angesammelten Stunden besteht auch für alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit einem TVH-Vertrag. Bei befristeten Verträgen ist aber kein Ausgleich vor Beginn des Ruhestands möglich. Deshalb ist die Gutschrift nach der Richtlinie vom 1. 6. 2018 (Abschnitt IV. Ziffer 13) wie folgt auszugleichen:
Bei befristeten Verträgen, die weniger als ein Schuljahr umfassen, erfolgt der Ausgleich unmittelbar nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Geld.
Bei befristeten Verträgen, die ein ganzes Schuljahr oder mehr umfassen, muss der Ausgleich durch die Schule erfolgen. Die GEW empfiehlt, dass dieser Ausgleich von Anfang an mit einer Reduzierung um 0,5 Stunden pro Woche (bei einer vollen Stelle) im Stundenplan berücksichtigt wird. Andernfalls müsste der Ausgleich am Ende des Schuljahrs mit einer Freistellung vom Unterricht bei einer vollen Stelle für etwa eine ganze Unterrichtswoche erfolgen.
Ein Unfall ist immer misslich, selbst wenn er glimpflich ausgegangen sein sollte und alle Versicherungen voll greifen.
Geschieht ein Unfall im dienstlichen Zusammenhang, gibt es zudem Einrichtungen, die eine besondere Absicherung bieten, allerdings sind hier verschiedene Punkte zu beachten. Generell ist zu sagen, dass der Zweck der Unfallfürsorge die Unterstützung bei der Beseitigung der Unfallfolgen ist, die durch einen Dienstunfall verursacht worden sind.
Ein maßgeblicher Unterschied bzgl. der zuständigen Stellen ist dabei jedoch vor allem, ob man im Angestelltenverhältnis oder als Beamter/Beamtin in einen Dienstunfall verwickelt ist.
Für Angestellte des Landes Hessens, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, greift die gesetzliche Unfallversicherung für die Tarifbeschäftigten durch die Unfallkasse Hessen in Frankfurt.
Ob und wann überhaupt ein Dienstunfall vorliegt und ggf. welche Fürsorgeleistungen der/dem Verletzten zustehen, regelt für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG).
Denn nicht jedes Unfall-Ereignis im Dienst gilt als Dienstunfall im Sinne des Gesetzes. Der Dienstunfall wird definiert als ein „auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist“.
Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, der Weg vom oder zum Dienst, der Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Teilnahme an dienstlichen Sitzungen oder sonstigen Dienstgängen, sofern diese genehmigt (!) wurden. Es ist daher immer sinnvoll, darauf zu achten, dass, wenn man im dienstlichen Rahmen tätig/unterwegs ist, dies auch irgendwo eine schriftliche Bestätigung hat.
Alle Ereignisse und Umstände, die (überwiegend) der privaten Sphäre zuzurechnen oder als Gelegenheitsursache zu definieren sind, sind dagegen von der Unfallfürsorge nicht erfasst.
Seit dem 01.10.2022 ist die Unfallfürsorgestelle beim Regierungspräsidium Kassel für Beamtinnen und Beamte aller hessischen Schulen, Schulämter, Studienseminare und der Hessischen Lehrkräfteakademien zuständig.
Neuanträge sind hier einzureichen: Dezernat 14 beim Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1 in 34117 Kassel
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, dass Sachschäden, die bei einem Dienstunfall entstehen, erstattet werden können. Hierfür ist dann allerdings (warum auch immer) das Schulamt Bebra zuständig – sowohl für Beamtinnen und Beamte wie auch für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis! In schönstem Amtsdeutsch wird hierzu ausgeführt:
„Das Hessische Beamtengesetz (HBG) bestimmt, dass bei der Zerstörung oder Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen, die auf einem auf äußere Einwirkung beruhenden plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (Unfall), beruhen, dafür in angemessenem Umfang Ersatz geleistet werden soll.
Auf dieser Grundlage können angestellte und verbeamtete Lehrkräfte des Landes Hessen ihre Ansprüche auf Sachschadensersatz geltend machen. Damit genügt der Dienstherr Land Hessen seiner Fürsorgepflicht aus § 45 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten.“
Formulare (z.B. Unfallmeldung, Antrag auf Sachschadenersatz) und ein FAQ zur Angriffsentschädigung finden sich hier.
Wir weisen auch in diesem Jahr auf das Schreiben des HMKB an die Schulleitungen vom 06. April 2023 hin: Handlungsmöglichkeiten zur Entlastung von Lehrkräften in besonderen Belastungsspitzen durch die Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfungen. Darin regt das Kultusministerium die Schulen dazu an, die Korrigierenden in der Zeit des Landesabiturs zu entlasten. Unter anderem werden folgende Maßnahmen aufgezählt:
keine Statt-Stunden-Vertretung Q4
Befreiung von regulärem Vertretungseinsatz
Befreiung (auf Antrag) von bestimmten außerunterrichtlichen Aufgaben (z. B. Teilnahme an Konferenzen)
Befreiung von der Unterrichtstätigkeit an einzelnen Tagen zur Durchführung von Korrekturen der Abiturprüfungen (so genannte "Korrekturtage")
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmt diese Entlastungsmöglichkeiten, zu denen das Kultusministerium selbst auffordert, wahr!
Es kann zwar aus verschiedenen Gründen unangenehm sein, diese Maßnahmen für sich selbst bei der Schulleitung einzufordern - tut es dennoch, denn sie stehen euch zu. Und sie dienen nicht nur dazu, einen (kleinen) Ausgleich für die von euch zusätzlich geleistete Arbeit zu bekommen: Jede eingeforderte Entlastung zeigt der Schulleitung (und den übergeordneten Behörden), dass sie dringend nötig ist! Allzu leicht entstünde sonst der Eindruck, dass es doch gar kein Problem ist, gleichzeitig voll zu unterrichten und das schriftliche Abitur zu korrigieren.
Eure Arbeitsbelastung könnt ihr mit Hilfe des Korrekturrechners der GEW dokumentieren.
“Erst unsere Jobs, dann eure Profite” ist das Motto zum 1. Mai 2026. Arbeitsplätze geraten unter Druck, Standorte werden verlagert, soziale Sicherheit wird infrage gestellt. Gleichzeitig sollen wir länger arbeiten, mehr leisten und mit weniger auskommen. Das machen wir nicht mit.
Demo: Messplatz / Friedberger Str. 25 | 10 Uhr
Kundgebung & Familienfest: Marktplatz | ab 11 Uhr
18. Mai 2026 | 17 Uhr | online
Weitere Informationen zur Veranstaltung
26. Mai 2026 | 10 - 17 Uhr | DGB-Haus Frankfurt am Main
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Lebenssituationen
Nr. PE1326 | Online | 07.05.26, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Griechenland im 2. Weltkrieg: Bildungsarbeit mit dem Film "Der Balkon"
Nr. GP1270 | Darmstadt | 07.05.26, 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Personalversammlungen gestalten
Nr. TR1395 | Darmstadt | 11.05.26, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Rechtliche Fragen zu Dienstfähigkeit, Teildienstfähigkeit und Lebensarbeitszeit
Nr. BP1296 | Darmstadt | 12.05.26, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Nicht auf den Mund gefallen: Rhetorikseminar für Lehrkräfte
Nr. BP1297 | Frankfurt | 12.05.26, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Endspurt: Pensionierung und Beamtenversorgung
Nr. BP1282 | Frankfurt | 13.05.26, 10:30 Uhr - 16:30 Uhr
Radikalisierung durch Reichweite(n)? Extrem rechte Online-Strategien am Beispiel einer Influencerin
Nr. GP1262 | Online | 13.05.26, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Töpfern – Aufbautechniken
Nr. SU1366 | Darmstadt | 18.05.26, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Personalräte-Konferenz: Vertretungskonzept für PR-Mitglieder im Schulamtsbezirk Darmstadt-Dieburg
Nr. TR1422 | Darmstadt | 20.05.26, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr
Umgang mit rechten Äußerungen im Schulalltag
Nr. GP1263 | Frankfurt | 20.05.2026, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Siebdruck im Kunstunterricht – ohne komplizierten technischen Apparat
Nr. SU1359 | Darmstadt | 21.05.26, 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Mit den Kids in den Wald - Einführung in die Waldpädagogik
Nr. PE1331 | Dieburg | 30.05.26, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Noch mehr Fortbildungen und Anmeldung unter www.lea-bildung.de
]]>Auch die Hessische Landesregierung wirbt für die duale Ausbildung. Und was tut sie dafür?
Schauen wir uns die Berufsschullandschaft näher an, stellen wir fest:
Berufsschulen kämpfen seit mehr als 15 Jahren mit erheblichem Lehrkräftebedarf in Mangelfächern.
Notdürftig wird versucht diesen Bedarf abzumildern durch die Suche nach Quer- und Seiteneinsteigern, die meist keine pädagogische Ausbildung haben. Bis zum Jahr 2040 wird etwa die Hälfte aller Berufsschullehrkräfte in den Ruhestand gehen.
Was hat das mit der Technischen Universität Darmstadt (TUD) zu tun?
Bald wird man in Darmstadt nicht mehr für das Lehramt an beruflichen Schulen studieren können. Jedenfalls nicht mehr im Bachelor-Studium, das Voraussetzung für den Master-Studiengang ist (Abschluss wie das frühere 1. Staatsexamen). Die TUD will finanzielle Mittel einsparen, der Studiengang Sport ist bereits «abgewickelt». Schon dies betrifft nicht nur, aber auch das Fach Sport in der Schule. Der Bachelor (of Education) Bautechnik läuft ebenfalls aus.
Die Einstellung der Lehramts-Studiengänge wird die Mangelsituation an den Berufsschulen voraussichtlich verschärfen. Denn viele bleiben nach dem Studium an ihrem Studienort, absolvieren dort das Referendariat und werden dort an den Schulen eingestellt. Vielleicht wird es einige Studierende geben, die nach ihrem Bachelor-Abschluss an einer anderen Uni nach Darmstadt ziehen, um hier den Master-Abschluss zu machen, aber das werden sicher nicht viele sein.
Bereits vor Jahren wurde das Studium Fachrichtung Textil an der TUD eingestellt. Seitdem wurde dieses Fach zum Mangelfach, Ingenieure und Designer unterrichten nun als Quereinsteiger, so die Erfahrung an der Alice-Eleonoren-Schule.
Den Bachelor Elektrotechnik und Metalltechnik wird man, wenn alle Lehramtsstudiengänge eingestellt werden, zukünftig nur noch in Kassel und Gießen studieren können, Bautechnik und Körperpflege überhaupt nicht mehr in Hessen.
Wer ist verantwortlich?
Sicher, es die TUD, die über die Einstellung von Studiengängen entscheidet. Aber verantwortlich ist letztlich die Hessische Landesregierung. Die Rücklagen, die die TUD angespart hatte, wurden ihr (wie auch anderen Unis und den Schulen) weggenommen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes. Die defizitäre Finanzplanung im Hochschulpakt, den die Unis zähneknirschend akzeptieren mussten, werden den absehbaren Bedarf nicht decken. Also muss die TUD sparen und entscheidet dann, an welcher Stelle.
Wir fragen die Landesregierung:
Wie will sie den Bedarf an qualifizierten Berufsschullehrkräften in Hessen sichern?
Wo will sie in HESSEN Ersatz schaffen für entsprechende Studiengänge?
Wir müssen davon ausgehen, dass die Hessische Landesregierung die Konsequenzen ihres eigenen Handelns nicht sieht und zur Zukunftssicherung der dualen Ausbildung keinen Plan hat.
Die GEW Darmstadt fordert daher den Erhalt des Studiengangs «Lehramt an beruflichen Schulen» an der TU Darmstadt.
Weiter fordert die GEW Darmstadt die Hessische Landesregierung auf, sich an den hessische Universitäten für den Erhalt und den Ausbau dieser Lehramtsstudiengänge einzusetzen und sie entsprechend finanziell abzusichern.
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die diskutierten beziehungsweise bereits beschlossenen Maßnahmen hinsichtlich der Einsparungen im hessischen Bildungsbereich treffen ein Schulsystem, das seit langer Zeit unter enormem Druck steht. Lehrkräfte arbeiten in der Stadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg seit Jahren an der Grenze ihrer Belastbarkeit, während gleichzeitig die Anforderungen stetig steigen. Lehrkräfte in Hessen leisten bereits jetzt tagtäglich weit mehr, als dauerhaft zumutbar ist.
Weitere Einsparungen im Bildungsbereich, wie die geplanten Kürzungen an integrierten Gesamtschulen (IGS), der Wegfall der Altersreduzierung mit Ablauf des 55. Lebensjahres sowie Kürzungen an Studienseminaren, verschlechtern nicht nur die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, sondern auch die Bildungs- und Entwicklungschancen von vielen tausend hessischen Kindern und Jugendlichen erheblich.
Kürzungen an den integrierten Gesamtschulen
Integrierte Gesamtschulen sind Orte des gemeinsamen und inklusiven Lernens, der individuellen Förderung und des gemeinschaftlichen Aufwachsens. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und zum sozialen Zusammenhalt. Die Lehrkräfte an integrierten Gesamtschulen unterrichten Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, zunehmend auch mit besonderem Förderbedarf und oft erheblichen Sprachdefiziten. Viele Kinder in einer Klasse, Lehrkräftemangel und fehlende personelle Ressourcen machen bereits jetzt eine individuelle Förderung fast unmöglich. Kürzungen bei der Zuweisung für Binnendifferenzierung an den integrierten Gesamtschulen verschärfen diese Situation zwangsläufig erheblich. Gerade Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen brauchen stabile Strukturen, ausreichende personelle Kapazitäten und kleine Klassen, um erfolgreich lernen zu können. An der Mornewegschule Darmstadt fallen beispielsweise durch die Streichung der Zuweisung der Binnendifferenzierung fast 2 Stellen weg.
Alarmierend ist auch der Lehrkräftemangel an integrierten Gesamtschulen. Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst gegen ein Studium im Haupt- und Realschulbereich, weil ihnen bewusst ist, dass die Arbeitsbedingungen miserabel sind und sich weiter verschlechtern. Kürzungen senden hier ein falsches Signal und verschärfen den Nachwuchsmangel zusätzlich.
Kürzungen des Sozialindex
Zusätzlich soll der Sozialindex an den Schulen um 50% gekürzt werden. Dies bedeutet, dass im Schulamtsbezirk für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg mehr als 15 Stellen wegfallen sollen. Neben den Grundschulen sind hier auch wieder die Gesamtschulen in besonderem Maße betroffen, denen dann Stunden für die individuelle Förderung fehlen. Chancengleichheit kann auf diesem Weg nicht hergestellt werden!
Kürzungen an Studienseminaren
Studienseminare sind entscheidend für die professionalisierte Ausbildung von zukünftigen Lehrkräften. Diese Ausbildung benötigt Zeit, um Lehrkräften im Vorbereitungsdienst die Grundlagen der Unterrichtsgestaltung, Klassenführung, Diagnostik, Reflexion und Beurteilung der eigenen schulischen Praxis zu vermitteln. Ein Fehlen dieser Kompetenzen wirkt sich drastisch auf die Qualität des Handelns im Unterricht aus. Die Reduzierung der individuellen Betreuungszeit für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ist daher kurzsichtig und gefährdet die Qualität unserer Schulen.
Wegfall der Altersreduzierung für Lehrkräfte
Die Altersreduzierung mit Ablauf des 55. Lebensjahres um eine Stunde soll einen Beitrag dazu leisten, es Lehrkräften zu ermöglichen, ihren Beruf bis zum Eintritt in den Ruhestand ausüben zu können. Sie dient dem Erhalt der Gesundheit von Lehrkräften und der Aufrechterhaltung von Unterrichtsqualität. Sie ist damit kein Privileg, sondern ein wichtiges Instrument zur Gesundheitsvorsorge in einem Beruf, der durch hohe Verantwortung, emotionale Belastungen und stetig wachsende Anforderungen geprägt ist.
Viele Lehrkräfte arbeiten seit langer Zeit an der Belastungsgrenze und viele verlassen den Schuldienst vor der regulären Altersgrenze. Wird die Regelung zur Altersreduzierung ab dem 55. Lebensjahr verschoben oder vollständig abgeschafft, verschlechtern sich nicht nur die Arbeitsbedingungen. Es wird mittelfristig zu mehr Unterrichtsausfall führen – zu einem Zeitpunkt, da Lehrkräfte ohnehin stark belastet sind und der Lehrkräftemangel dramatisch ist.
Fazit und Forderung
Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft, eine Investition in Chancengleichheit, sozialen Zusammenhalt und wirtschaftliche Stärke. Kürzungen im Bildungsbereich treffen Kinder und Jugendliche – und damit die Zukunft unseres Landes. Hessen muss ein verlässlicher Bildungsstandort sein, der Chancengleichheit, Qualität und Professionalität gewährleistet. Dafür braucht es ausreichend Ressourcen. Bildung ist keine verhandelbare Haushaltsgröße, sondern eine zentrale Zukunftsaufgabe.
Um junge Menschen für einen Beruf im Bildungsbereich zu begeistern, bedarf es dringender Investitionen in Personal, Entlastung der Lehrkräfte, kleinere Klassen und eine gut ausgestattete Inklusion.
Wir fordern Sie daher auf, sich mit ihren Parteien deutlich und mit großem Nachdruck gegen Sparmaßnahmen und Kürzungen im Bildungsbereich zu positionieren. Setzen Sie sich bitte aktiv für die Verbesserung der Lernbedingungen von Kindern und Jugendlichen sowie der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten an Schulen in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg ein!
Mit GEWerkschaftlichen Grüßen
Barbara Rink-Salzer, Heike Stahlmann-Keufen, Matthias Warich (KV Darmstadt-Land)
Axel Brümmer, Cora Dunkel, Klaus Armbruster (KV Darmstadt-Stadt)
Anne Wernet, Felicitas Hemel (KV Dieburg)
In der Tarifrunde im Februar und März kämpfen angestellten Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte sowie die Beschäftigten an den Hochschulen für die Forderung der DGB-Gewerkschaften nach 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch einem Plus von 300 Euro im Monat. Das Tarifergebnis gilt nicht nur für Tarifbeschäftigte, sondern wird in der Regel auch auf Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Deshalb sind alle verbeamteten Lehrkräfte, sozialpädagogischen Fachkräfte, Pensionärinnen und Pensionäre zur Teilnahme an der Demonstration und Kundgebung am 21. März 2026 aufgerufen. Sie beginnt um 12 Uhr am DGB-Haus.
Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Angestellter ist verfassungswidrig, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. Das hat bereits 1993 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ordnet die Schulleitung an, dass eine verbeamtete Lehrkraft Vertretungsunterricht für eine streikende Person übernehmen soll, ist dies nicht zulässig.
Die Landesregierung will die Pflichtstundenermäßigung für Lehrkräfte über 55 Jahre streichen! Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich über Jahre für gute Bildung in Hessen eingesetzt haben. Finanzminister Lorz und Kultusminister Schwarz versprechen sich dadurch Einsparungen in Millionenhöhe. Doch zu welchem Preis? Den Preis zahlen die engagierten Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeitsbelastung ist schon zu hoch. Gleichzeitig wird der Lehrkräftemangel immer größer. Schon jetzt unterrichten immer mehr Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung – und die Landesregierung kürzt weiter bei Bildung und Ausbildung.
Neben den Kürzungen im Bereich Schule plant die Landesregierung, 45 Millionen Euro bei den Zuweisungen der Kita-Betriebskosten zu sparen. Dabei fehlen laut dem Institut der deutschen Wirtschaft gemessen am Bedarf der Eltern 27.700 Plätze im Bereich der Kinderbetreuung unter drei Jahren in Hessen.
Auch die hessischen Hochschulen müssen unter den Vorgaben des hessischen Hochschulpaktes Einsparungen vornehmen. Künftig sollen an der TU Darmstadt keine Sportlehrkräfte mehr ausgebildet werden und auch der Bachelor im Berufsschullehramt wird gestrichen. Weitere Kürzungen betreffen das Institut für Angewandte Geowissenschaften.
Am 15. März 2026 werden die kommunalen Vertretungen neu gewählt – vom Gemeinderat über die Stadtverordnetenversammlung bis zu zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Wir wollen wissen: Wie sehr wollen sich die Politiker*innen vor Ort für gute Bildung einsetzen? Angesichts der drohenden Bildungskürzungen im Landeshaushalt wird sich die finanzielle Lage in den Kommunen weiter verschärfen. Was sind die Antworten der Politik?
Damit wir in der Lage sind pointierte und gute Fragen zu den Themen der GEW auf Veranstaltungen zur Kommunalwahl zu stellen, findet am Dienstag, den 24. Februar 2026 von 17 Uhr bis 18:30 Uhr ein Online-Training statt, bei dem wir uns fit machen Bildung in die Kommunalpolitik zu bringen.
Anmeldung und weitere Termine unter: https://deine.gew.app/events (Die Homepage wird fortlaufend aktualisiert.)
Arbeitszeiterfassung der Lehrkräfte: Rechtsprechung – Aktueller Stand – Ausblick
24.Februar 2026 | 10 bis 16 Uhr | Wilhelm-Leuschner-Saal, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77, Frankfurt
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/details/arbeitszeiterfassung-der-lehrkraefte-rechtsprechung-aktueller-stand-ausblick
Countdown auf dem Weg zum Rechtsanspruch
25. Februar 2026 | 16:00 bis 17:30 Uhr | digital
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/details/countdown-auf-dem-weg-zum-rechtsanspruch
Ein Funke Licht im Dunkeln - Warum Hoffnung in der Kinder- und Jugendliteratur unverzichtbar ist
27. Februar bis 01. März 2026 | Kooperative Tagung der Universität Siegen und der Phantastischen Bibliothek Wetzlar | Turmstraße 20, Wetzlar.
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/ein-funke-licht-im-dunkeln-warum-hoffnung-in-der-kinder-und-jugend-literatur-unverzichtbar-ist
Alternativen zu leeren Kassen - Vortrag und Diskussion mit Dr. Kai Eicker-Wolf
10. März 2026 | 18 Uhr, Georg-August-Zinn-Haus| Georg-Schüler-Platz | Griesheim
Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/alternativen-zu-leeren-kassen-vortrag-und-diskussion-mit-dr-kai-eicker-wolf
FEMINISM WTF - Feministische Wege in Bildungseinrichtungen und darüber hinaus – heute und in Zukunft. Filmabend mit anschließendem Gespräch
11. März 2026, 18.00 Uhr | FilmForum Höchst | Emmerich-Josef-Straße 46a, Frankfurt am Main
Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/filmabend-zu-feminism-wtf-mit-anschliessendem-gespraech
Fachtagung: Gewerkschaften und Rechtsextremismus
19. März 2026 | 10.00 bis 17.00 Uhr | Frankfurt am Main
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.lea-bildung.de/fachtagung/fachtagung-2026-gewerkschaften-und-rechtsextremismus
Personalrätekonferenz zum Thema Vertretungskonzept
20. Mai 2026 | 9:00 bis 16:00 Uhr | Darmstadt
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.lea-bildung.de/pr-schulungen/show/tr1422-personalraete-konferenz-vertretungskonzept
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Save the Date: Am 20.05.2026 findet in der Orangerie die alljährliche Personalrätekonferenz aller Personalräte des Schulamtsbezirks statt. Anmelden kann man sich über lea:
https://www.lea-bildung.de/pr-schulungen/show/tr1422-personalraete-konferenz-vertretungskonzept
In der Tarifrunde im Februar und März kämpfen die angestellten Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte für die Forderung der DGB-Gewerkschaften nach 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch einem Plus von 300 Euro im Monat. Das Tarifergebnis gilt nicht nur für Tarifbeschäftigte, sondern wird in der Regel auch auf Beamtinnen und Beamte übertragen.
Deshalb sind alle verbeamteten Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte zur Teilnahme an der Demonstration und Kundgebung am 21. März 2026 aufgerufen.
Vertretung, wenn angestellte Lehrkräfte streiken?
Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Angestellter ist verfassungswidrig, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. Das hat bereits 1993 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ordnet die Schulleitung an, dass eine verbeamtete Lehrkraft Vertretungsunterricht für eine streikende Person übernehmen soll, ist dies nicht zulässig.
Die Landesregierung will die Pflichtstundenermäßigung für Lehrkräfte über 55 Jahre streichen! Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich über Jahre für gute Bildung in Hessen eingesetzt haben. Finanzminister Lorz und Kultusminister Schwarz versprechen sich dadurch Einsparungen in Millionenhöhe. Doch zu welchem Preis? Den Preis zahlen die engagierten Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeitsbelastung ist schon zu hoch. Gleichzeitig wird der Lehrkräftemangel immer größer. Schon jetzt unterrichten immer mehr Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung – und die Landesregierung kürzt weiter bei Bildung und Ausbildung.
Unterstütze die Petition "Mehr Geld für Bildung":
https://deine.gew.app/mehr-geld-fuer-bildung
Wer lange arbeitet, hat einen Anspruch auf Würdigung seiner Dienstzeit (Beamte) oder Beschäftigungszeit (Angestellte)
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Hessen erhalten in Abhängigkeit von der „Jubiläumsdienstzeit“ eine Geldzuwendung, einen Tag Dienstbefreiung und eine Dankurkunde. Zum öffentlichen Dienst zählen Bund, Länder und Gemeinden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Private Arbeitgeber fallen nicht darunter, auch wenn sie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden.
Zur Dienstzeit gehören Referendariat, Wehr- und Zivildienst, Elternzeit.
Beamtinnen und Beamte
Die Regelungen für lange Dienstzeiten sind in der „Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte im Lande Hessen (Dienstjubiläumsverordnung – JVO)“ vorgegeben.
In der Verordnung heißt es:
„Die Dankurkunde soll am Tag des Dienstjubiläums übergeben werden. Aus Anlass des Dienstjubiläums wird an einem Arbeitstag Dienstbefreiung gewährt. Die Dienstbefreiung soll innerhalb eines Monats nach dem Tag der Vollendung der maßgeblichen Dienstzeit in Anspruch genommen werden.
Die Ehrung nimmt die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde vor. Beamtinnen und Beamte, die eine fünfzigjährige Dienstzeit vollendet haben, erhalten eine von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten unterzeichnete Dankurkunde.“
Dienstjubiläen sind mit 25 Jahren und einer Jubiläumszuwendung von 350 Euro, 40 Jahre mit einer Jubiläumszuwendung von 500 Euro und 50 Jahre und einer Jubiläumszuwendung von 700 Euro plus jeweils einem Arbeitstag Dienstbefreiung vergütet.
Die Berechnung der Dienstjubiläen findet sich in § 3 der Verordnung.
Die aktuelle Verordnung kann man hier nachlesen:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-JubVHE2001pP1/part/X
Auch Tarifbeschäftigte haben einen Anspruch auf Jubiläumszuwendungen!
Die Regelungen zur Ehrung bei langer Beschäftigungszeit finden sich in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes TVöD bzw. TV-H.
Demnach erhalten Tarifbeschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 Euro nach einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren und von 500 Euro nach 40 Jahren gezahlt (§ 23 Abs. 2). Eine Zahlung nach 50 Jahren ist nicht vorgesehen.
Außerdem ist für einen Arbeitstag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren (§ 29).
Kein Nachteil bei Teilzeit
Teilzeitbeschäftigung wird bei der Ermittlung der Dienst- bzw. Beschäftigungszeit wie Vollzeit berücksichtigt.
Auch wer am Jubiläumstag Teilzeit arbeitet, erhält die Jubiläumszuwendung bzw. das Jubiläumsgeld in voller Höhe.Wer muss sich wann kümmern?
Soweit Beschäftigte die Voraussetzungen erfüllen, haben sie einen Rechtsanspruch auf die Ehrung. Und auch wenn den Beschäftigten der Jubiläumstag bekannt ist, ist es Aufgabe des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers, die konkrete Ehrung vorzunehmen. Es kann nicht erwartet werden, dass die Beschäftigten der Ehrung „hinterherlaufen“! In der Praxis ist es allerdings häufig so, dass das Schulamt aus verwaltungstechnischen Gründen (nicht bei allen Beschäftigten wird in SAP das Dienstjubiläum angezeigt) das Jubiläum vergisst. Daher ist es sinnvoll, wenn die Beschäftigten selbst im Blick haben, wann das Jubiläum ungefähr sein könnte, den Schulleiter bzw. die Schulleiterin darauf ansprechen, so dass im Schulamt nachgehakt werden kann. Dann geht es erfahrungsgemäß ganz schnell!
Arbeitszeiterfassung der Lehrkräfte: Rechtsprechung – Aktueller Stand – Ausblick
24.Februar 2026, 10 bis 16 Uhr, Wilhelm Leuschner Saal, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77, 60329 Frankfurt
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/details/arbeitszeiterfassung-der-lehrkraefte-rechtsprechung-aktueller-stand-ausblick
Countdown auf dem Weg zum Rechtsanspruch
25. Februar 2026, 16:00 – 17:30 Uhr, digital
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/details/countdown-auf-dem-weg-zum-rechtsanspruch
Ein Funke Licht im Dunkeln - Warum Hoffnung in der Kinder- und Jugendliteratur unverzichtbar ist
27. Februar bis 1. März 2026.
Kooperative Tagung der Universität Siegen und der Phantastischen Bibliothek Wetzlar, Turmstraße 20, 35578 Wetzlar
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/ein-funke-licht-im-dunkeln-warum-hoffnung-in-der-kinder-und-jugend-literatur-unverzichtbar-ist
Alternativen zu leeren Kassen - Vortrag und Diskussion mit Dr. Kai Eicker-Wolf
10. März 2026, 18 Uhr, Georg-August-Zinn-Haus, Georg-Schüler-Platz, Griesheim
Weitere Informationen:
FEMINISM WTF - Feministische Wege in Bildungseinrichtungen und darüber hinaus – heute und in Zukunft. Filmabend mit anschließendem Gespräch
11. März 2026, 18 Uhr, FilmForum Höchst, Emmerich-Josef-Straße 46a, Frankfurt am Main
Weitere Informationen:
https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/filmabend-zu-feminism-wtf-mit-anschliessendem-gespraech
Fachtagung: Gewerkschaften und Rechtsextremismus
19. März 2026 , 10 bis 17 Uhr, Frankfurt
Weitere Informationen und Anmeldung: www.lea-bildung.de/fachtagung/fachtagung-2026-gewerkschaften-und-rechtsextremismus
Unterstütze die BildungsGEWerkschaft mit Deiner Mitgliedschaft!
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Eröffnung mit Vortrag und Diskussion
Am 6. November trafen sich die Mitglieder der GEW Darmstadt in der Aula der Erich-Kästner-Schule. Für den ersten, öffentlichen Teil gelang es, Prof. Torsten Bewernitz für einen Vortrag zu gewinnen. Bewernitz selbst betonte seine gewerkschaftliche Identität, bevor er unter dem Titel: „Wer wählt rechts? Soziale Lage, politisches Klima und das Ende einfacher Erklärungen“ einige gängige Vorstellungen über rechte Wählergruppen sezierte. Der ca. 45 minütige Vortrag kreiste aber auch um die Frage, welche Ursachen, welche Einstellungen rechtem Wahlverhalten zugrunde liegen und welche politischen Gegenstrategien erfolgreich sein könnten. Das zeigte sich dann auch als zentrales Motiv in der an den Vortrag anschließenden, sehr lebhaften Diskussion mit den Mitgliedern und Gästen.
Berichte und Wahlen zum Kreisvorstand
Im nichtöffentlichen Teil der Versammlung gab der Vorsitzende Klaus Armbruster über die vielen Veranstaltungen des Vorstandes interessante Einblicke: Von der Darmstädter Tour de Schul, den traditionellen 1. Mai Veranstaltungen, den vielen Gremienarbeiten, im Gesamtpersonalrat, der Schulkommission, dem Schulausschuss, der Kontaktpflege und Lobbyarbeit mit anderen Gewerkschaften, Treffen und Gespräche mit den städtischen Dezernenten, dem Service der Rechtsberatung , der Personalräteschulung, der Vertrauensleutearbeit, der Mitgliederehrung bis hin zur Arbeit in der Tarifkommission für das Land Hessen ergab sich ein anspruchsvolles und vielseitiges Bild der Vorstandsaktivität.
Die Schatzmeisterin Heike Gilberg wurde, wie die Kassenprüfer betonten, für ihre hervorragende Arbeit gelobt und anschließend entlastet und im Amt bestätigt. Die Wahlen ergaben, dass der Vorsitz des KV durch ein Team aus Klaus Armbruster, Cora Dunkel und Axel Brümmer geführt wird. Der gewählte Vorstand besteht jetzt aus den Mitgliedern: Klaus Armbruster, Michael Böttcher, Axel Brümmer, Andrea Draxler, Cora Dunkel, Heike Gilberg, Sabine Joa, Christine Just, Nicole Monath, Serife Özer-Gülsoy, Angelika Standke, Inge Weber Goertz, Sascha Wellmann und Andrea Zeiter.
Sabine Joa betonte die Vielfältigkeit der Zusammensetzung des Gremiums und die hohe Motivation und Freude, die die Arbeit allen Beteiligten bereitet und setzte damit einem harmonischem Abend ein positives Ende.
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