13.12.2025 | 16 Uhr
Aktivspielplatz Herrngarten
Es gibt Heißgetränke, einen kleinen Snack und viele nette Gespräche!
Zur Erinnerung: Sämtliche Anträge, die für das Schuljahr 2026/27 gelten sollen, müssen bis zum 31.01.2026 auf dem Dienstweg gestellt sein. Dies gilt unter anderem für die Themen Versetzung, Teilzeit, Sabbatjahr, Abbau der Stunden aus dem Lebensarbeitszeitkonto.
Situation in der 2. Phase der Lehrkräfteausbildung
Eine aktuelle Umfrage der GEW Hessen offenbart erhebliche Überlastungen unter Lehrkräften im Vorbereitungsdienst in Hessen: Über 90 % der Befragten gaben an, körperlich und emotional erschöpft zu sein; 82 Prozent berichteten von negativen Auswirkungen auf ihre mentale Gesundheit. Viele beklagen eine hohe Wochenarbeitszeit — neben Unterricht, Vor- und Nachbereitung sowie häufigen Vertretungsstunden — und sehen kaum Raum für Erholung oder soziale Kontakte. Zeitgleich mit der Umfrage steht die Planung einer deutlichen Verkürzung des Vorbereitungsdienstes von bisher 21 auf nur 18 Monate zur Debatte — ohne dass der Ausbildungsumfang reduziert werden soll. Zudem sollen in Zukunft mehr Nachwuchslehrkräfte je Ausbilder/Ausbilderin betreut werden. Diese Sparmaßnahmen wird die Arbeitsverdichtung weiter verschärfen und die Qualität der Lehrkräfteausbildung gefährden.
Alle Ergebnisse der Umfrage: https://www.gew-hessen.de/details/angehende-lehrkraefte-sind-stark-ueberlastet
Pressemitteilung der Personalräte der Studienseminare: https://gew-suedhessen.de/home/details/aenderungen-in-der-lehrkraefteausbildung
Am 26. November war es endlich soweit. Wir, die Initiatorinnen der Resolution der Grundschullehrkräfte, bekamen die Gelegenheit unser Schriftstück an einen Vertreter des HMKB zu übergeben. Der Pressesprecher nahm sie entgegen, bedankte sich und stellte in Aussicht, diese zu „bewerten“.
Gefordert werden in der Resolution bessere Bedingungen in Grundschulen zum Wohle der Kinder, aber auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte. Im Mittelpunkt der Resolution stehen vom allem die stetig steigenden pädagogischen und administrativen Anforderungen, der Personalmangel sowie der wachsende Bedarf an individueller Förderung. Ihren Ursprung fand die Resolution im Sommer 2024 auf einem Personalrätetreffen. Lange haben wir daran gearbeitet, etwa 1100 Grundschullehrkräfte haben sie unterzeichnet. Wir bedanken uns herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen, die hierzu beigetragen haben. Das große Medieninteresse freut uns, weil es endlich die Probleme des Arbeitsfeldes Grundschule in den Fokus der Aufmerksamkeit rückt. Schade jedoch, dass die Anliegen der Resolution in den Medien teils nicht korrekt dargelegt werden.
Leider erwarten uns in naher Zukunft neue Kürzungen im Bildungsbereich. Daher sind wir alle gefordert weiterhin aktiv zu bleiben und uns lautstark dagegen auszusprechen. Bitte unterzeichnet die aktuelle Petition die sich gegen Kürzungen in den Kitas richtet. Auf eine gute frühkindliche Bildung bauen wir auf. Darum müssen wir Erzieher*innen unterstützen. Hier darf nicht weiter gekürzt werden!
Petition "Mehr Geld für Bildung!": https://deine.gew.app/
Die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben die Forderungen für die kommende Tarifauseinandersetzung bekannt gegeben. Grundlage der Forderungen ist eine Mitgliederbefragung. Es werden unter anderem 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch ein Plus von 300 Euro im Monat gefordert. Die erste Verhandlungsrunde startet am 27. Februar 2026.
Amtsangemessene Alimentation
Seit dem Jahr 2017 raten wir jährlich unseren verbeamteten Mitgliedern Anträge auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, wenn sie das in den Vorjahren noch nicht getan haben. Seit dem Jahr 2020 auch in Bezug auf den Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder.
Die Musteranträge findet man hier: https://www.gew-hessen.de/details/amtsangemessene-alimentation-2025
Gemäß § 61 S. 1 HBG sind vollzeitbeschäftige Beamtinnen und Beamte verpflichtet, ohne Vergütung bis zu fünf Stunden im Monat Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern. Im Schulbereich entspricht dies drei Unterrichtsstunden. Diese unregelmäßige Mehrarbeit („Vertretungsunterricht“) darf nicht regelmäßig jeden Monat angeordnet werden und ist gleichmäßig auf die Lehrkräfte der Schule zu verteilen. Bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Verpflichtung zur Leistung unentgeltlicher Mehrarbeit nach Maßgabe der oben genannten Vorschrift zwingend nur in Relation zum Umfang ihrer Teilzeitbeschäftigung. Kann eine Lehrkraft nach dieser Maßgabe 2,7 unentgeltliche Überstunden machen, muss abgerundet werden. Die Praxis, dass in einem Monat 2 und im nächsten Monat 3 Überstunden gemacht werden, ist nicht zulässig!
Wichtig: Unbefristet Tarifbeschäftigte sind nicht zu unentgeltlicher Mehrarbeit verpflichtet.
Alle Jahre wieder und unter verschiedenen Namen wird verbeamteten Lehrkräften unaufgefordert angeboten, eine Vorausberechnung der Pensionsansprüche vorzunehmen. Nun sind nach unseren Informationen wieder E-Mails unterwegs. Unterschrieben mit „Manfred Ruhnau - Informationsauskunft für Altersversorgung e.K.“ Woher die Adressen kommen, ist unklar. Derzeit wird behauptet, interessierte Lehrkräfte hätten sich in eine Liste eingetragen, die versehentlich vernichtet wurde. Man solle anrufen. Diese Vorausberechnung werden nicht kostenlos erstellt!
Als Beamtin oder Beamter des Landes Hessen hat man ein Recht auf eine Auskunft zu den späteren Versorgungsansprüchen. Hierfür kann der Vordruck „Antrag auf Versorgungsauskunft“ verwendet werden. Man richtet diesen an das Dezernat Beamtenversorgung:
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2022-07/1antrag_versorgungsauskunft.pdf
Hat man bereits eine Versorgungsauskunft nach dem 01.03.2014 (Inkrafttreten des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes) erhalten, wird eine weitere Versorgungsauskunft erst dann wieder erstellt, wenn man das 55. Lebensjahr vollendet hat oder sich die Sachlage erheblich geändert hat (z.B. bevorstehende Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung). Danach kann man im zeitlichen Abstand von jeweils fünf Jahren über die Versorgungsanwartschaften informiert werden, aus organisatorischen Gründen allerdings nicht mehr ab sechs Monaten vor Beginn des Ruhestandes.
Immer wenn die regelmäßigen Auszüge über die auf dem individuellen Lebensarbeitszeitkonto (LAK) angesammelten Pflichtstunden versandt werden, schlagen auch bei der GEW die entsprechenden Fragen auf. Das LAK ist für Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Schuldienst inzwischen in die Pflichtstundenverordnung (PflStdVO) eingeflossen. Ihnen wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs je Unterrichtswoche bei voller Stelle eine halbe Pflichtstunde gutgeschrieben (= 26 Pflichtstunden pro Schuljahr). Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Gutschrift anteilig. In § 2 PflStdVO und in den LAK-Richtlinien vom 1.6.2018 (Amtsblatt 06/18, S. 392ff.) findet man alle wesentlichen Informationen. Ein ausführliches Info der Landesrechtsstelle der GEW findet man im Mitgliederbereich der Homepage www.gew-hessen.de > Recht > Mitgliederbereich > Arbeitszeit der Lehrkräfte.
An dieser Stelle möchten wir einige Teilaspekte in Erinnerung rufen:
Bei einem Lebensarbeitszeitkonto von beispielsweise 338 Stunden dividiert man diese Zahl durch 52. Damit besteht der Anspruch auf eine Ermäßigung der individuellen Pflichtstundenzahl um 6,5 Stunden für die Dauer von einem Schuljahr oder von 13 Stunden für die Dauer eines Schulhalbjahrs. Bei der Berechnung der Altersermäßigung nach § 9 PflStdVO gelten die Stunden als gehaltene Unterrichtsstunden.
Wer nach § 35 HBG frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahrs die Versetzung in den Ruhestand beantragt, sollte spätestens neun Monate vor dem gewünschten Termin auch den Ausgleich des angesparten LAK „im letzten Schuljahr unmittelbar vor dem Ruhestand“ beantragen. Auf Antrag ist auch ein Ausgleich „im letzten Schulhalbjahr“ möglich. Das ist u. a. sinnvoll, wenn der Ruhestand mit dem zweiten Schulhalbjahr, also zum 1. Februar, beginnt.
Allerdings kann das LAK nach § 2 Abs. 5 PflStdVO auch vorzeitig in Anspruch genommen werden, wenn die Mindestansparzeit von drei Schuljahren erfüllt ist. Die Ermäßigung muss sich über ein ganzes Schuljahr bzw. Schulhalbjahr erstrecken. Der Antrag muss bis zum 31.01. auf dem Dienstweg gestellt werden, wenn man die Ermäßigung im folgenden Schuljahr in Anspruch nehmen möchte!
Der Anspruch auf den Ausgleich der im LAK angesammelten Stunden besteht auch für alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit einem TVH-Vertrag. Bei befristeten Verträgen ist aber kein Ausgleich vor Beginn des Ruhestands möglich. Deshalb ist die Gutschrift nach der Richtlinie vom 1. 6. 2018 (Abschnitt IV. Ziffer 13) wie folgt auszugleichen:
Bei befristeten Verträgen, die weniger als ein Schuljahr umfassen, erfolgt der Ausgleich unmittelbar nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Geld.
Bei befristeten Verträgen, die ein ganzes Schuljahr oder mehr umfassen, muss der Ausgleich durch die Schule erfolgen. Die GEW empfiehlt, dass dieser Ausgleich von Anfang an mit einer Reduzierung um 0,5 Stunden pro Woche (bei einer vollen Stelle) im Stundenplan berücksichtigt wird. Andernfalls müsste der Ausgleich am Ende des Schuljahrs mit einer Freistellung vom Unterricht bei einer vollen Stelle für etwa eine ganze Unterrichtswoche erfolgen.
Bei einer absehbaren Versetzung in ein anderes Bundesland ist das LAK spätestens im letzten Schulhalbjahr auszugleichen. Ein finanzieller Ausgleich ist nicht vorgesehen. Die GEW empfiehlt Kolleginnen und Kollegen, die eine Versetzung planen, den Ausgleich frühzeitig selbst einzufordern und nicht auf das Schulamt zu warten.
PE1081: Kinder im Autismus-Spektrum | Online | 19.01.26 | 14:30 Uhr
GP1193: Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage | Online | 20.01.26 | 14:00 Uhr
BP1053: Stimmig auftreten: Vocaltraining für Lehrkräfte | Darmstadt | 21.01.26 | 14:00 Uhr
BP1054: Gönn' dir eine Atempause | Online | 23.01.26 | 14:30 Uhr
PE1143: Hochsensibilität in der Schule | Online | 26.01.26 | 14:30 Uhr
TR1374: PR-Schulung: Einstieg und Auffrischung | Darmstadt | 09.02.26 | 10:00 Uhr
TR1390: Datenschutz an Schulen für schulische Personalräte und Datenschutzbeauftragte (Grundlagen) | Online10.02.26 | 14:30 Uhr
Das gesamte Fortbildungsangebot sowie die Anmeldung finden sich unter www.lea-bildung.de
]]>Partner*innen und Kinder dürfen gerne mitgebracht werden.
Kurzentschlossene sind willkommen, falls ihr bis zum 10.12.2025 wisst, dass ihr kommen wollt, meldet euch bitte an unter:
]]>- der Stand der Arbeitszeiterfassung,
- die Frage, wie neue GEW-Mitglieder an den Schulen gewonnen werden können und
- die Intransparenz des HMBK bzw. dass viele Dinge nicht mit Zahlen hinterlegt werden können.
Im nicht-öffentlichen Teil wurden nach der Entlastung des Vorstands zwei Vorstandsmitglieder verabschiedet.
Antje Kunze wurde für ihre jahrelange, zuverlässige Arbeit als Rechnerin gedankt. Sie bleibt der GEW Dieburg als Revisorin erhalten.
Gabi Grünewald war lange Jahre stellvertretende Vorsitzende und Beisitzerin. Ihr Ordner, in dem alles zu finden ist (von Kalenderbestellung bis Vorbereitungen für Ehrungsabende), wird uns in den KV Sitzungen fehlen.
Thomas Gleißner, der 9 Jahre lang Vorsitzender war, steht dem Vorstand weiter in neuer Rolle zur Verfügung.
Dem neuen Vorstand gehören an (Reihenfolge s. Foto):
Thorsten Setzer, Beisitzer
Claudia Sontowski, Beisitzerin
Anne Wernet, Vorsitzende
Felicitas Hemel, Stellvertretende Vorsitzende
Thomas Gleißner, Rechner.
]]>
Schreibt eine E-Mail an die Landtagsabgeordneten, die für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt zuständig sind und fordert sie auf, sich gegen Kürzungen und für Bildungsinvestitionen einzusetzen. Denn jede Investition in Bildung ist eine Investition in Kinder, Jugendliche und Erwachsene und damit in unsere Gesellschaft insgesamt
Kontaktdaten:
Wahlkreis | CDU | SPD | Bündnis 90/Die Grünen | FDP |
|---|---|---|---|---|
| Darmstadt I | (Hartwig Jourdan) | (Bijan Kaffenberger) | h.foerster-heldmann@ltg.hessen.de (Hildegard Förster-Heldmann) | (Moritz Promny) |
| Darmstadt II | (Peter Franz) | |||
| Darmstadt-Dieburg ! |
| (Rüdiger Holschuh) | torsten.leveringhaus@ltg.hessen.de
| |
| Darmstadt Dieburg II | (Manfred Pentz) |
Mustermail:
Betreff: Mehr Geld für Bildung – Bitte setzen Sie ein klares Zeichen im Haushalt 2026
Sehr geehrte*r Frau/Herr [Name],
als [ehemalige/ehemaliger] [Beruf oder Funktion] verfolge ich die aktuelle finanz- und haushaltspolitische Debatte in Hessen mit großer Sorge. Die Initiative der GEW Hessen weist zu Recht darauf hin, dass Einsparungen im Bildungsbereich – in Schulen, Hochschulen und der Sozialen Arbeit – die Qualität unseres Bildungssystems gefährden.
Ich möchte Sie daher dringend bitten, sich im Hessischen Landtag dafür einzusetzen, dass der Haushalt 2026 nicht auf Kosten der Bildungsgerechtigkeit in Hessen verabschiedet wird. Im Einzelnen möchte ich folgende Punkte hervorheben:
Ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die Kürzungen im Bildungsbereich gestrichen werden. Jede Investition in Bildung ist eine Investition in Kinder, Jugendliche und Erwachsene und damit in unsere Gesellschaft insgesamt.
Danke für Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, sich für eine starke Bildungslandschaft in Hessen einzusetzen. Für Rückfragen oder einen persönlichen Austausch stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
]]>
Der GEW-Kreisverband-DA-Stadt fordert die hessische Landesregierung auf, Bildung – von der Kita und der Schule bis in die Hochschulen – zu priorisieren und ernsthaft zu stärken, insbesondere im Zuge der Haushaltsplanung. Dafür hat die Landesregierung den Spielraum der Schuldenbremse konsequent zu nutzen, zum Beispiel den erhöhten strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für die Bundesländer sowie den jährlichen Anteil aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.
Konkret fordern wir vom Land, den Abgeordneten und Kommunen:
• Konjunkturgerechte, antizyklische kreditfinanzierte Investitionen in den Bildungs- und Wissenschaftsstandort statt Einsparungen im Bildungsbereich
• Verlässliche Planung – Investitionen in Fachkräfte und Bildungsinfrastruktur darf nicht länger von der aktuellen Kassenlage abhängig sein
• Keine weitere Mehrbelastung bzw. Arbeitsverdichtung im Bildungsbereich – es braucht faire Bezahlung, gute Ausbildung und verlässliche Strukturen
• Einhaltung tarifvertraglicher Standards sowie der schuldrechtlichen Vereinbarung
• Verbindlichkeit des Kodex für gute Arbeit und die Tarifierung studentischer Hilfskräfte
• Rückführung der entnommenen Rücklagen von Hochschulen und Schulen
Für diese Forderungen kämpfen wir gemeinsam und bringen uns an entsprechenden Stellen im Bezirks- und Landesverband ein!
]]>Schnell wurde deutlich: Die Herausforderungen sind vielfältig, die Belastung groß. So berichteten Lehrkräfte von Wochenarbeitszeiten von bis zu 60 Stunden während der Schulzeit – ein Pensum, das selbst durch ruhigere Phasen in den Ferien nicht ausgeglichen wird. Hinzu kommen verdeckte Mehrarbeiten, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft unsichtbar bleiben, wie die Aufteilung von Klassen, wenn eine Lehrkraft erkrankt ist, so dass dann deutlich mehr Schülerinnen und Schüler betreut werden müssen, oder doppelte Klassenleitungen, die zu doppelten Elternabenden, Elterngesprächen und einem erheblichen Mehraufwand in der Organisation führen.
Als besonders kräftezehrend beschrieben die Anwesenden jedoch die Vielzahl an zusätzlichen Aufgaben jenseits von Unterricht, Vor- und Nachbereitung: Zunehmend ausufernde Förderpläne und Dokumentationen aller Art nehmen einen immer größeren Raum ein, weil von Seiten des HMKB (Hessisches Ministerium für Kultur, Bildung und Chancen) offenbar das Bedürfnis nach Kontrolle und juristischer Absicherung besteht. Bei einer gleichbleibenden Arbeitszeit von 41 Stunden und einer zunehmenden Klassengröße sind diese Aufgaben jedoch nicht mehr zu stemmen. „Der eigentliche Kern unserer Arbeit, die pädagogische Arbeit mit den Kindern, droht aus dem Blick zu geraten“, so eine Teilnehmerin.
Die GEW kritisiert, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte in eine „nicht mehr konstruktive Unwucht“ geraten sei. Zwar sei der Lehrerberuf nach wie vor für viele eine Herzensangelegenheit, gerade deshalb sei es aber unfair, den Idealismus der Pädagoginnen und Pädagogen immer weiter auszunutzen.
„Es geht nicht darum, ob dieser Beruf schön ist – das ist er“, fasste ein Kollege zusammen. „Aber die Grenzen der Belastbarkeit sind längst überschritten. Zuviel ist zu viel.“
]]>hiermit laden wir euch recht herzlich zu einem Vortrag mit anschließender Mitgliederversammlung
• am Donnerstag, 06. November 2025
• um 17.30 Uhr, offener Anfang ab 17.00 Uhr
• im ASV-Ringerheim, Mladá-Boleslav-Weg 18 in Dieburg
ein.
Die Mitgliederversammlung beginnt mit einem Vortrag von Heike Ackermann zur hessischen Bildungspolitik.
Neben der Rechenschaftslegung des Kreisvorstands stehen auch Vorstands- und Delegiertenwahlen auf der Tagesordnung. Wie üblich werden kalte Getränke und ein kleiner Imbiss auf Kosten der GEW gereicht. Eventuell anfallende Kosten für Kinderbetreuung werden von uns übernommen. Anmeldungen per Mail an: info@gew-dieburg.de.
Wir freuen uns über euer zahlreiches Erscheinen und eine interessante Diskussion!
Mit kollegialen Grüßen
Thomas Gleißner
GEW Kreisvorsitzender des KV Dieburg
]]>Frühstück im Rahmen der Kampagne Zuviel ist zu viel
27.09.2025 | 10.00 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.gew-dadi.de/home/details/2-offenes-gew-fruehstueck
Mitarbeiter*innen-/Jahresgespräche
Lehkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte haben das Recht auf das Führen von Jahresgesprächen. Laut Verordnung sollen “Jahresgespräche [...] durch einen offenen, vertrauensvollen und partnerschaftlichen Dialog sowie einen gegenseitigen Austausch zu bestimmten Themen die Zusammenarbeit, Aufgabenerfüllung und Personalentwicklung [verbessern]. Damit werden Arbeitszufriedenheit, Motivation, Arbeitsatmosphäre und Arbeitsleistung positiv beeinflusst.” Jahresgespräche können nicht von oben nach unten verordnet werden, sondern werden durch Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte initiiert. Etwagige Konferenzbeschlüsse sind in diesem Zusammenhang unzulässig.
Kindkranktage
Eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Besoldung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
• Das Kind ist unter zwölf Jahre alt oder hat eine Behinderung.
• Das Kind ist erkrankt und muss betreut werden.
Jedes Elternteil erhält bei einem Kind maximal 12 Arbeitstage, bei mehreren Kindern maximal 28 Arbeitstage Dienstbefreiung.
Alleinerziehende erhalten bei einem Kind maximal 24 Arbeitstage und bei mehreren Kindern maximal 56 Arbeitstage Dienstbefreiung.
Dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Über die Dienstbefreiung im oben genannten Umfang hinaus kann ein Sonderurlaub ohne Besoldung gewährt werden. Bei einer Freistellung ohne Bezüge bleibt die Beihilfeberechtigung immer bestehen, solange der Sonderurlaub nicht länger als einen Monat dauert.
Um die Dienstbefreiung zu erhalten, musste bisher ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest („Kinderkrankenschein“) vorgelegt werden. Mit Erlass vom 8. April 2025 wurde dies geändert. Grundsätzlich muss das Attest erst bei Abwesenheitszeiten, die länger als drei Kalendertage andauern, vorgelegt werden.
In begründeten Einzelfällen kann die Vorlage des Attests ab dem ersten Tag angeordnet werden. Dies entspricht in etwa den Regelungen, die gelten, wenn die Eltern selbst erkrankt sind. Anders als hier kann aber unseres Erachtens nicht von Beginn einer Erkrankung des Kindes an „durchgezählt“ werden, sondern es zählen nur die Kalendertage, für die tatsächlich Dienstbefreiung gewünscht wird. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, die geplante Dienstbefreiung unter Angabe der Dauer anzuzeigen.
Änderung der persönlichen Daten
Wenn man umzieht oder nach einer Heirat seinen Familiennamen ändert, ist viel zu tun - da kann es leicht in Vergessenheit geraten, dass man die Änderung seiner persönlichen Daten auch dem Arbeitgeber mitteilen muss. Wichtig ist, dass nicht nur die Schule informiert ist. Auch Bezügestelle und Beihilfestelle benötigen die neuen Daten. Dem Staatlichen Schulamt kann die Schule per Mail die neuen Daten mitteilen. Wichtig: Auch eine neue Telefonnummer sollte mitgeteilt werden.
PR-Treffen im November: Der Jahresarbeitsplan für Personalräte: Planung, Struktur und Umsetzung
In dieser Schulung beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen:
- Welche Aufgaben stehen im Jahresverlauf für Personalräte an?
- Wie kann ein übersichtlicher und praxisnaher Jahresarbeitsplan erstellt werden?
- Austausch bewährter Strategien aus der Praxis
Die Veranstaltung bietet sowohl inhaltliche Impulse als auch Raum für Diskussion und kollegialen Austausch.
Falls vorhanden, bitte ein aktuelles HPVG mitbringen!
26.11.2025 | 15.00 - 17.30 Uhr
Für PR an Grund- und Förderschulen: https://www.lea-bildung.de/fortbildungen/show/tr1182-der-jahresarbeitsplan-fuer-personalraete-planung-struktur-und-umsetzung
Für PR an Gesamtschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen: https://www.lea-bildung.de/fortbildungen/show/tr1183-der-jahresarbeitsplan-fuer-personalraete-planung-struktur-und-umsetzung
Termine
Kundgebung für einen guten Ganztag
1.10.2025 | 16 Uhr | Offenbach
Weitere Informationen: https://www.gew-dadi.de/home/details/kundgebung-fuer-einen-guten-ganztag-1
Ausgeliefert - Wie Lieferdienste ihre Fahrer ausbeuten, warum uns das alle ärmer macht – Online-Lesung mit Orry Mittenmayer
1.10.2025 | 18 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/ausgeliefert-wie-lieferdienste-ihre-fahrer-ausbeuten-warum-uns-das-alle-aermer-macht-online-lesung-mit-orry-mittenmayer
Fachtagung Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)
28.10.2025 | 9.15 - 15.30 Uhr | DGB-Haus Frankfurt
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/fachtagung-berufsfachschule-zum-uebergang-in-ausbildung-buea
Fortbildungen (Auswahl)
Nr. GP1006: Wirtschaft demokratisch gestalten lernen: Methoden für eine kritische politisch-ökonomische Bildung
27.10.2025 | 15.00 - 17.00 Uhr | online
Nr. SU1092: Siebdruck im Kunstunterricht – ohne komplizierten technischen Apparat
30.10.2025 | 14.30 - 17.30 Uhr | Darmstadt
Nr. GP1008: Alltagssexismus in Bildungsinstitutionen
30.10.2025 | 15.00 - 17.00 Uhr | online
Nr. PE1068: "Ich gehe nicht zur Schule! Ich will nicht!" Schulphobie, Schulangst, Schulschwänzen
04.11.2025 | 14.00 - 18.00 Uhr | online
Nr. PE1065: Autismus: Umgang mit besonderen Schüler*innen im Unterricht
05.11.2025 | 15.00 - 17.00 Uhr | online
Nr. PE1067: Grundlagen Traumapädagogik: Zum Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen
06.11.2025 | 14.30 - 17.30 Uhr | online
Nr. SU1098: Töpfern – Aufbautechniken
10.11.25 | 10:00 - 17.00 Uhr | Darmstadt
Nr. BP1042: Im Ausland unterrichten?
13.11.25 | 14:30 - 17.30 Uhr | online
Nr. SU1099: Nutzen statt verbieten: Text-KI im Fremdsprachenunterricht
18.11.25 | 16:30 - 18.30 Uhr | online
Nr. GP1016: Radikalisierung durch Reichweite(n)? Extrem rechte Online-Strategien am Beispiel einer Influencerin
19.11.25 | 14:00 - 17.00 Uhr | online
Nr. GP1156: Der 7. Oktober 2023 als Zäsur
20.11.25 | 14:00 - 18.00 Uhr | online
Nr. PE1072: Mehrsprachigkeit im pädagogischen Alltag
21.11.25 | 10:00 - 17.00 Uhr | online
Nr. TR1142: Personalversammlungen gestalten
24.11.25 | 10:00 - 17.00 Uhr | Darmstadt
Das gesamte Fortbildungsangebot sowie die Anmeldung finden sich unter www.lea-bildung.de
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