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Fraktionsinfo April 2026

Tarifabschluss, Kürzungen, LAK-Abbau bei befristet Beschäftigten, Dienstunfall - was ist zu beachten?, Korrekturtage Abitur und GEW-Arbeitszeitrechner, Termine und Fortbildungen

Tarifabschluss

Am frühen Morgen des 27. März 2026 haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in Seeheim-Jugenheim auf ein Tarifergebnis für die rund 58.000 Tarifbeschäftigten des Landes Hessen verständigt. 

Der Abschluss mit dem Land legt fest, dass die Tabellenentgelte um insgesamt 5,8 Prozent in zwei Schritten steigen. Am 1. Juli 2026 erhalten die Beschäftigten 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro im Monat mehr. Zum 1. Oktober 2027 steigen die Tabellenwerte um weitere 2,8 Prozent. Die Laufzeit der Regelung beträgt 25 Monate. Eine Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten wurde zugesagt.

Weitere Informationen: https://www.gew-hessen.de/tarifrunde-hessen-2026

 

Kürzungen

Nicht nur die Landesregierung plant Kürzungen, die Kitas, Schulen und Hochschulen betreffen. Neben den Änderungen bei der Betriebskostenzuweisung an Kitas, dem Wegfall der Altersermäßigung ab 55 Jahren, der Halbierung des Sozialindex, dem Streichen des Zuschlags zur Binnendifferenzierung an IGSen und dem Wegfall ganzer Studiengänge werden jetzt auf Bundesebene Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe diskutiert. Laut GEW Hessen liegt der von einer Arbeitsgruppe angestoßenen Diskussion bereits ein verheerender Gedanke zu Grunde: Kinder und Jugendliche – insbesondere solche mit Förderbedarf – werden als Kostenfaktor betrachtet. Gestrichen werden soll bei den vulnerabelsten Gruppen der Gesellschaft. „Kinder sind kein Kostenfaktor, sondern Teil und Zukunft unserer Gesellschaft. Einschnitte in diesem Bereich kämen einer Bankrotterklärung des Sozialstaates gleich“, kritisierte Thilo Hartmann, Vorsitzender der GEW Hessen. Neben Kindern und Jugendlichen wären auch die Beschäftigten von den Kürzungen massiv betroffen. Einerseits drohten Stellenabbau und Arbeitslosigkeit bei den Beschäftigten in Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe. Zugleich käme auf die Beschäftigten in Kitas und Schulen eine erhebliche Mehrbelastung zu.

Petition gegen die Kürzungen in der Eingliederungshilfe

 

LAK-Abbau bei befristet Beschäftigten

Der Anspruch auf den Ausgleich der im Lebensarbeitszeitkonto angesammelten Stunden besteht auch für alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit einem TVH-Vertrag. Bei befristeten Verträgen ist aber kein Ausgleich vor Beginn des Ruhestands  möglich. Deshalb ist die Gutschrift nach der Richtlinie vom 1. 6. 2018 (Abschnitt IV. Ziffer 13) wie folgt auszugleichen:

Bei befristeten Verträgen, die weniger als ein Schuljahr umfassen, erfolgt der Ausgleich unmittelbar nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Geld.

Bei befristeten Verträgen, die ein ganzes Schuljahr oder mehr umfassen, muss der Ausgleich durch die Schule erfolgen. Die GEW empfiehlt, dass dieser Ausgleich von Anfang an mit einer Reduzierung um 0,5 Stunden pro Woche (bei einer vollen Stelle) im Stundenplan berücksichtigt wird. Andernfalls müsste der Ausgleich am Ende des Schuljahrs mit einer Freistellung vom Unterricht bei einer vollen Stelle für etwa eine ganze Unterrichtswoche erfolgen.

 

Dienstunfall – was ist zu beachten?

Ein Unfall ist immer misslich, selbst wenn er glimpflich ausgegangen sein sollte und alle Versicherungen voll greifen. 

Geschieht ein Unfall im dienstlichen Zusammenhang, gibt es zudem Einrichtungen, die eine besondere Absicherung bieten, allerdings sind hier verschiedene Punkte zu beachten. Generell ist zu sagen, dass der Zweck der Unfallfürsorge die Unterstützung bei der Beseitigung der Unfallfolgen ist, die durch einen Dienstunfall verursacht worden sind.

Ein maßgeblicher Unterschied bzgl. der zuständigen Stellen ist dabei jedoch vor allem, ob man im Angestelltenverhältnis oder als Beamter/Beamtin in einen Dienstunfall verwickelt ist. 

Für Angestellte des Landes Hessens, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, greift die gesetzliche Unfallversicherung für die Tarifbeschäftigten durch die Unfallkasse Hessen in Frankfurt.

Ob und wann überhaupt ein Dienstunfall vorliegt und ggf. welche Fürsorgeleistungen der/dem Verletzten zustehen, regelt für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG).

Denn nicht jedes Unfall-Ereignis im Dienst gilt als Dienstunfall im Sinne des Gesetzes. Der Dienstunfall wird definiert als ein „auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist“.

Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, der Weg vom oder zum Dienst, der Besuch von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Teilnahme an dienstlichen Sitzungen oder sonstigen Dienstgängen, sofern diese genehmigt (!) wurden. Es ist daher immer sinnvoll, darauf zu achten, dass, wenn man im dienstlichen Rahmen tätig/unterwegs ist, dies auch irgendwo eine schriftliche Bestätigung hat. 

Alle Ereignisse und Umstände, die (überwiegend) der privaten Sphäre zuzurechnen oder als Gelegenheitsursache zu definieren sind, sind dagegen von der Unfallfürsorge nicht erfasst.

Seit dem 01.10.2022 ist die Unfallfürsorgestelle beim Regierungspräsidium Kassel für Beamtinnen und Beamte aller hessischen Schulen, Schulämter, Studienseminare und der Hessischen Lehrkräfteakademien zuständig. 

Neuanträge sind hier einzureichen: Dezernat 14 beim Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1 in 34117 Kassel

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, dass Sachschäden, die bei einem Dienstunfall entstehen, erstattet werden können. Hierfür ist dann allerdings (warum auch immer) das Schulamt Bebra zuständig – sowohl für Beamtinnen und Beamte wie auch für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis!  In schönstem Amtsdeutsch wird hierzu ausgeführt: 

„Das Hessische Beamtengesetz (HBG) bestimmt, dass bei der Zerstörung oder Beschädigung oder dem Abhandenkommen von Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen, die auf einem auf äußere Einwirkung beruhenden plötzlichen, örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (Unfall), beruhen, dafür in angemessenem Umfang Ersatz geleistet werden soll.

Auf dieser Grundlage können angestellte und verbeamtete Lehrkräfte des Landes Hessen ihre Ansprüche auf Sachschadensersatz geltend machen. Damit genügt der Dienstherr Land Hessen seiner Fürsorgepflicht aus § 45 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten.“

Formulare (z.B. Unfallmeldung, Antrag auf Sachschadenersatz) und ein FAQ zur Angriffsentschädigung finden sich hier.

 

Landesabitur 2026 

Wir weisen auch in diesem Jahr auf das Schreiben des HMKB an die Schulleitungen vom 06. April 2023 hin: Handlungsmöglichkeiten zur Entlastung von Lehrkräften in besonderen Belastungsspitzen durch die Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfungen. Darin regt das Kultusministerium die Schulen dazu an, die Korrigierenden in der Zeit des Landesabiturs zu entlasten. Unter anderem werden folgende Maßnahmen aufgezählt: 

  • keine Statt-Stunden-Vertretung Q4 

  • Befreiung von regulärem Vertretungseinsatz 

  • Befreiung (auf Antrag) von bestimmten außerunterrichtlichen Aufgaben (z. B. Teilnahme an Konferenzen) 

  • Befreiung von der Unterrichtstätigkeit an einzelnen Tagen zur Durchführung von Korrekturen der Abiturprüfungen (so genannte "Korrekturtage")

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmt diese Entlastungsmöglichkeiten, zu denen das Kultusministerium selbst auffordert, wahr! 

Es kann zwar aus verschiedenen Gründen unangenehm sein, diese Maßnahmen für sich selbst bei der Schulleitung einzufordern - tut es dennoch, denn sie stehen euch zu. Und sie dienen nicht nur dazu, einen (kleinen) Ausgleich für die von euch zusätzlich geleistete Arbeit zu bekommen: Jede eingeforderte Entlastung zeigt der Schulleitung (und den übergeordneten Behörden), dass sie dringend nötig ist! Allzu leicht entstünde sonst der Eindruck, dass es doch gar kein Problem ist, gleichzeitig voll zu unterrichten und das schriftliche Abitur zu korrigieren. 

Eure Arbeitsbelastung könnt ihr mit Hilfe des Korrekturrechners der GEW dokumentieren.

 

Termine

Tag der Arbeit 2026: Heraus zum 1. Mai! 

“Erst unsere Jobs, dann eure Profite” ist das Motto zum 1. Mai 2026. Arbeitsplätze geraten unter Druck, Standorte werden verlagert, soziale Sicherheit wird infrage gestellt. Gleichzeitig sollen wir länger arbeiten, mehr leisten und mit weniger auskommen. Das machen wir nicht mit.

Demo:  Messplatz / Friedberger Str. 25 | 10 Uhr

Kundgebung & Familienfest: Marktplatz | ab 11 Uhr

 

Rojava: Inklusive Bildung in Gefahr | Gewerkschaftliche Perspektiven und Möglichkeiten solidarischer Unterstützung

18. Mai 2026 | 17 Uhr | online

Weitere Informationen zur Veranstaltung

 

Fachtagung „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und das GEAS

26. Mai 2026 | 10 - 17 Uhr | DGB-Haus Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur Veranstaltung

 

Fortbildungen (Auswahl): 

Lebenssituationen         

Nr. PE1326 | Online | 07.05.26, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr        

 

Griechenland im 2. Weltkrieg: Bildungsarbeit mit dem Film "Der Balkon"           

Nr. GP1270 | Darmstadt | 07.05.26, 15:00 Uhr - 18:00 Uhr        

 

Personalversammlungen gestalten           

Nr. TR1395 | Darmstadt | 11.05.26, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr        

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Rechtliche Fragen zu Dienstfähigkeit, Teildienstfähigkeit und Lebensarbeitszeit         

Nr. BP1296 | Darmstadt | 12.05.26, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr        

 

Nicht auf den Mund gefallen: Rhetorikseminar für Lehrkräfte           

Nr. BP1297 | Frankfurt | 12.05.26, 10:00 Uhr - 16:00 Uhr        

 

Endspurt: Pensionierung und Beamtenversorgung           

Nr. BP1282 | Frankfurt | 13.05.26, 10:30 Uhr - 16:30 Uhr        

 

Radikalisierung durch Reichweite(n)? Extrem rechte Online-Strategien am Beispiel einer Influencerin           

Nr. GP1262 | Online | 13.05.26, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr        

 

Töpfern – Aufbautechniken           

Nr. SU1366 | Darmstadt | 18.05.26, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr         

        

Personalräte-Konferenz: Vertretungskonzept für PR-Mitglieder im Schulamtsbezirk Darmstadt-Dieburg         

Nr. TR1422 | Darmstadt | 20.05.26, 09:00 Uhr - 16:00 Uhr        

 

Umgang mit rechten Äußerungen im Schulalltag                             

Nr. GP1263 | Frankfurt | 20.05.2026, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr 

 

Siebdruck im Kunstunterricht – ohne komplizierten technischen Apparat          

Nr. SU1359 | Darmstadt | 21.05.26, 14:30 Uhr - 17:30 Uhr        

 

Mit den Kids in den Wald - Einführung in die Waldpädagogik         

Nr. PE1331 | Dieburg | 30.05.26, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr        

 

Noch mehr Fortbildungen und Anmeldung unter www.lea-bildung.de