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September 2024

Lebensarbeitszeitkonto und Altersermäßigung, Presseportal für Schulen, Inflationsausgleich, Fahrrad-Richtlinie, Personalräte-Treffen, Resolution

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Foto: pixabay.com | Caio

Lebensarbeitszeitkonto und Altersermäßigung
Lehrkräfte erhalten ab dem Schuljahr nach Vollendung des 55. Lebensjahrs eine Ermäßigung der Pflichtstundenzahl um eine Stunde, nach Vollendung des 60. Lebensjahrs um zwei Stunden.
Voraussetzung für die volle Altersermäßigung ist, dass die Lehrkraft mehr als 75% der regelmäßigen Pflichtstundenzahl tatsächlich unterrichtet. Unterrichtet sie weniger, aber mehr als 50%, reduziert sich die Altersermäßigung auf die Hälfte, also um 0,5 bzw. 1 Stunde. Der Ausgleich von Vorgriffsstunden aus dem verpflichtenden Lebensarbeitszeitkonto wird bei der Bemessung der Altersermäßigung nicht berücksichtigt und gilt als gehaltener Unterricht.
 

Presseportal für Schulen
Weil es bei vielen in der E-Mail-Flut untergegangen ist, hier zur Erinnerung: Bereits vor einem Jahr hat das Presseportal Freischaltcodes an alle hessischen Schulen versendet. Dieser Code kann bei der Schulleitung oder der Schulsekretärin erfragt werden. Mit Hilfe des Codes haben alle Lehrkräfte kostenlosen und rechtssicheren Zugriff auf diverse Printmedien (Tageszeitungen, Zeitschriften...), die dann im Unterricht eingesetzt werden können. Hier kann man sich registrieren: https://presseportal-fuer-schulen.de/hilfe/registrierungsinfos-marktstart 
 

Inflationsausgleich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Anfang Juli entschieden, dass ein GEW-Mitglied, das im Jahr 2021 in Elternzeit war und währenddessen in Teilzeit arbeitete, die Corona-Sonderzahlung in voller Höhe erhalten muss und nicht anteilig zum Arbeitsumfang in der Elternzeit (Aktenzeichen 6 AZR 206/23).
Aus Sicht der GEW ist dieses Urteil auch auf die bereits ausgezahlten und anstehenden Inflationsausgleichzahlungen in anderen Tarifbereichen wie dem TVH anzuwenden. Im Hinblick auf eine mögliche Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen, die am 30.09.2024 enden könnte, bittet die GEW alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich kurzfristig auf der Internetseite der GEW Hessen zu informieren: www.gew-hessen.de > Recht
Beamtinnnen und Beamte im Ruhestand, die einen TVH-Vertrag haben, erhalten den Inflationsausgleich zunächst aus dem TVH-Vertrag. Da der Anspruch aus der Pension höher sein kann,
kann eine Ausgleichszahlung beantragt werden. Weitere Infos und Musteranträge: www.gew-hessen.de > Recht > Mitgliederbereich > Pensionierung und Versorgung
 

Fahrrad-Richtlinie
Bediensteten des Landes, die Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Entgelt haben, kann auf Antrag ein unverzinslicher Vorschuss von bis zu 2600 € zum Erwerb eines Fahrrades, das für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geeignet ist, gewährt werden. Weitere Informationen dazu: www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VVHE-VVHE000016152
 

Termine
Personalräte-Treffen am 06.11.24 (15 – 17.30 Uhr)
Kolleginnen und Kollegen suchen in allen Fragen des Schulrechts häufig den Kontakt zum Personalrat. Gerade im Bereich der pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen herrscht eine große Unsicherheit. Im ersten Teil unseres Personalräte-Treffens wollen wir einen Überblick über die grundlegenden Rechtsvorschriften geben. Wer entscheidet über Maßnahmen? Wer ist wann zu informieren? Welche Fristen gilt es einzuhalten? Im zweiten Teil steht wieder der Austausch
miteinander im Vordergrund. Hier können aktuelle Themen besprochen werden. 

Anmeldelink für Personalräte an Gesamtschulen und Gymnasien: https://www.lea-bildung.de/pr-schulungen/show/tr0690-rechtsgrundlagen-zum-umgang-mit-fehlverhalten-an-gymnasien-haupt-real-und-gesamtschulen 
Anmeldelink für Personalräte an Grund- und Förderschulen: https://www.lea-bildung.de/pr-schulungen/show/tr0689-rechtsgrundlagen-zum-umgang-mit-fehlverhalten-an-grund-und-foerderschulen


Resolution
Den von der UNESCO initiierten Weltlehrertag (05.10.) nimmt die GEW zum Anlass, um gegen die unbewältigten Probleme an den Schulen zu protestieren: Zu wenige Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte, Überlastung und kaum Zeit für die individuelle Förderung der Kinder, Containerschulen und marode Schulbauten. Es bedarf mehr als warmer Worte, um diese Herausforderungen zu lösen.
Ob Schulgruppe, Personalrat oder Kollegium: Sie können die Resolution um ihre örtlichen Herausforderungen ergänzen und an das Kultusministerium schicken: gew-hessen: Es ist Zeit für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen! Es ist Zeit für mehr Zeit!