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Fraktionsinfo September/Oktober

Mitarbeiter*innen-/Jahresgespräche, Kindkranktage - Neuerungen, Änderung der persönlichen Daten, Termine

Frühstück im Rahmen der Kampagne Zuviel ist zu viel

27.09.2025 | 10.00 Uhr

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.gew-dadi.de/home/details/2-offenes-gew-fruehstueck

Mitarbeiter*innen-/Jahresgespräche

Lehkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte haben das Recht auf das Führen von Jahresgesprächen.  Laut Verordnung sollen “Jahresgespräche [...] durch einen offenen, vertrauensvollen und partnerschaftlichen Dialog sowie einen gegenseitigen Austausch zu bestimmten Themen die Zusammenarbeit, Aufgabenerfüllung und Personalentwicklung [verbessern]. Damit werden Arbeitszufriedenheit, Motivation, Arbeitsatmosphäre und Arbeitsleistung positiv beeinflusst.” Jahresgespräche können nicht von oben nach unten verordnet werden, sondern werden durch Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte initiiert. Etwagige Konferenzbeschlüsse sind in diesem Zusammenhang unzulässig.

Kindkranktage

Eine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Besoldung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

     • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt oder hat eine Behinderung. 

     • Das Kind ist erkrankt und muss betreut werden. 

     

Jedes Elternteil erhält bei einem Kind maximal 12 Arbeitstage, bei mehreren Kindern maximal 28 Arbeitstage Dienstbefreiung.

 Alleinerziehende erhalten bei einem Kind maximal 24 Arbeitstage und bei mehreren Kindern maximal  56 Arbeitstage Dienstbefreiung.

Dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Über die Dienstbefreiung im oben genannten Umfang hinaus kann ein Sonderurlaub ohne Besoldung gewährt werden. Bei einer Freistellung ohne Bezüge bleibt die Beihilfeberechtigung immer bestehen, solange der Sonderurlaub nicht länger als einen Monat dauert. 

Um die Dienstbefreiung zu erhalten, musste bisher ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest („Kinderkrankenschein“) vorgelegt werden. Mit Erlass vom 8. April 2025 wurde dies geändert. Grundsätzlich muss das Attest erst bei Abwesenheitszeiten, die länger als drei Kalendertage andauern, vorgelegt werden.

In begründeten Einzelfällen kann die Vorlage des Attests ab dem ersten Tag angeordnet werden. Dies entspricht in etwa den Regelungen, die gelten, wenn die Eltern selbst erkrankt sind. Anders als hier kann aber unseres Erachtens nicht von Beginn einer Erkrankung des Kindes an „durchgezählt“ werden, sondern es zählen nur die Kalendertage, für die tatsächlich Dienstbefreiung gewünscht wird. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, die geplante Dienstbefreiung unter Angabe der Dauer anzuzeigen.  

 

Änderung der persönlichen Daten

Wenn man umzieht oder nach einer Heirat seinen Familiennamen ändert, ist viel zu tun - da kann es leicht in Vergessenheit geraten, dass man die Änderung seiner persönlichen Daten auch dem Arbeitgeber mitteilen muss. Wichtig ist, dass nicht nur die Schule informiert ist. Auch Bezügestelle und Beihilfestelle benötigen die neuen Daten. Dem Staatlichen Schulamt kann die Schule per Mail die neuen Daten mitteilen. Wichtig: Auch eine neue Telefonnummer sollte mitgeteilt werden.

 

PR-Treffen im November: Der Jahresarbeitsplan für Personalräte: Planung, Struktur und Umsetzung

In dieser Schulung beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen:

- Welche Aufgaben stehen im Jahresverlauf für Personalräte an?

- Wie kann ein übersichtlicher und praxisnaher Jahresarbeitsplan erstellt werden?

- Austausch bewährter Strategien aus der Praxis

Die Veranstaltung bietet sowohl inhaltliche Impulse als auch Raum für Diskussion und kollegialen Austausch.

Falls vorhanden, bitte ein aktuelles HPVG mitbringen!

26.11.2025 | 15.00 - 17.30 Uhr

Termine

Kundgebung für einen guten Ganztag

1.10.2025 | 16 Uhr | Offenbach

Ausgeliefert - Wie Lieferdienste ihre Fahrer ausbeuten, warum uns das alle ärmer macht – Online-Lesung mit Orry Mittenmayer

1.10.2025 | 18 Uhr

Fachtagung Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)

28.10.2025 | 9.15 - 15.30 Uhr | DGB-Haus Frankfurt

Fortbildungen (Auswahl)

Nr. GP1006: Wirtschaft demokratisch gestalten lernen: Methoden für eine kritische politisch-ökonomische Bildung

27.10.2025 | 15.00 - 17.00 Uhr | online

Nr. SU1092: Siebdruck im Kunstunterricht – ohne komplizierten technischen Apparat

30.10.2025 | 14.30 - 17.30 Uhr | Darmstadt

Nr. GP1008: Alltagssexismus in Bildungsinstitutionen

30.10.2025 | 15.00 - 17.00 Uhr | online

Nr. PE1068: "Ich gehe nicht zur Schule! Ich will nicht!" Schulphobie, Schulangst, Schulschwänzen

04.11.2025 | 14.00 - 18.00 Uhr | online

Nr. PE1065: Autismus: Umgang mit besonderen Schüler*innen im Unterricht

05.11.2025 | 15.00 - 17.00 Uhr | online

Nr. PE1067: Grundlagen Traumapädagogik: Zum Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen

06.11.2025 | 14.30 - 17.30 Uhr | online

Nr. SU1098: Töpfern – Aufbautechniken

10.11.25 | 10:00 - 17.00 Uhr | Darmstadt

Nr. BP1042: Im Ausland unterrichten?

13.11.25 | 14:30 - 17.30 Uhr | online

Nr. SU1099: Nutzen statt verbieten: Text-KI im Fremdsprachenunterricht

18.11.25 | 16:30 - 18.30 Uhr | online

Nr. GP1016: Radikalisierung durch Reichweite(n)? Extrem rechte Online-Strategien am Beispiel einer Influencerin

19.11.25 | 14:00 - 17.00 Uhr | online

Nr. GP1156: Der 7. Oktober 2023 als Zäsur

20.11.25 | 14:00 -  18.00 Uhr | online

Nr. PE1072: Mehrsprachigkeit im pädagogischen Alltag

21.11.25 | 10:00  - 17.00 Uhr | online

Nr. TR1142: Personalversammlungen gestalten

24.11.25 | 10:00 -  17.00 Uhr | Darmstadt

Das gesamte Fortbildungsangebot sowie die Anmeldung finden sich unter www.lea-bildung.de