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Februar 2026

Tarifrunde 2026 - Haushaltskürzungen - Dienstjubiläum - Termine

 

Personalrätekonferenz zum Thema Vertretungskonzept

Save the Date: Am 20.05.2026 findet in der Orangerie die alljährliche Personalrätekonferenz aller Personalräte des Schulamtsbezirks statt. Anmelden kann man sich über lea:

 https://www.lea-bildung.de/pr-schulungen/show/tr1422-personalraete-konferenz-vertretungskonzept

 

Tarifrunde 2026

In der Tarifrunde im Februar und März kämpfen die angestellten Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte für die Forderung der DGB-Gewerkschaften nach 7 Prozent mehr Gehalt, mindestens jedoch einem Plus von 300 Euro im Monat. Das Tarifergebnis gilt nicht nur für Tarifbeschäftigte, sondern wird in der Regel auch auf Beamtinnen und Beamte übertragen.

Deshalb sind alle verbeamteten Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte zur Teilnahme an der Demonstration und Kundgebung am 21. März 2026 aufgerufen.

Vertretung, wenn angestellte Lehrkräfte streiken?

Der Einsatz von Beamtinnen und Beamten zur Vertretung streikender Angestellter ist verfassungswidrig, weil dadurch die Tarifautonomie ausgehöhlt wird. Das hat bereits 1993 das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ordnet die Schulleitung an, dass eine verbeamtete Lehrkraft Vertretungsunterricht für eine streikende Person übernehmen soll, ist dies nicht zulässig.

 

Haushaltskürzungen

Die Landesregierung will die Pflichtstundenermäßigung für Lehrkräfte über 55 Jahre streichen! Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich über Jahre für gute Bildung in Hessen eingesetzt haben. Finanzminister Lorz und Kultusminister Schwarz versprechen sich dadurch Einsparungen in Millionenhöhe. Doch zu welchem Preis? Den Preis zahlen die engagierten Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeitsbelastung ist schon zu hoch. Gleichzeitig wird der Lehrkräftemangel immer größer. Schon jetzt unterrichten immer mehr Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung – und die Landesregierung kürzt weiter bei Bildung und Ausbildung.

Unterstütze die Petition "Mehr Geld für Bildung":

https://deine.gew.app/mehr-geld-fuer-bildung

 

Dienstjubiläum

Wer lange arbeitet, hat einen Anspruch auf Würdigung seiner Dienstzeit  (Beamte) oder Beschäftigungszeit (Angestellte)

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Hessen erhalten in Abhängigkeit von der „Jubiläumsdienstzeit“ eine Geldzuwendung, einen Tag Dienstbefreiung und eine Dankurkunde. Zum öffentlichen Dienst zählen Bund, Länder und Gemeinden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Private Arbeitgeber fallen nicht darunter, auch wenn sie die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden.

Zur Dienstzeit gehören Referendariat, Wehr- und Zivildienst, Elternzeit.

 

Beamtinnen und Beamte

Die Regelungen für lange Dienstzeiten sind in der „Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte im Lande Hessen (Dienstjubiläumsverordnung – JVO)“ vorgegeben.

In der Verordnung heißt es:

„Die Dankurkunde soll am Tag des Dienstjubiläums übergeben werden. Aus Anlass des Dienstjubiläums wird an einem Arbeitstag Dienstbefreiung gewährt. Die Dienstbefreiung soll innerhalb eines Monats nach dem Tag der Vollendung der maßgeblichen Dienstzeit in Anspruch genommen werden.

Die Ehrung nimmt die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde vor. Beamtinnen und Beamte, die eine fünfzigjährige Dienstzeit vollendet haben, erhalten eine von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten unterzeichnete Dankurkunde.“

Dienstjubiläen sind mit 25 Jahren und einer Jubiläumszuwendung von 350 Euro, 40 Jahre mit einer Jubiläumszuwendung von 500 Euro und 50 Jahre und einer Jubiläumszuwendung von 700 Euro plus jeweils einem Arbeitstag Dienstbefreiung vergütet.

Die Berechnung der Dienstjubiläen findet sich in § 3 der Verordnung.

Die aktuelle Verordnung kann man hier nachlesen:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-JubVHE2001pP1/part/X

 

Auch Tarifbeschäftigte haben einen Anspruch auf Jubiläumszuwendungen!

Die Regelungen zur Ehrung bei langer Beschäftigungszeit finden sich in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes TVöD bzw. TV-H.

Demnach erhalten Tarifbeschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 Euro nach einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren und von 500 Euro nach 40 Jahren gezahlt (§ 23 Abs. 2). Eine Zahlung nach 50 Jahren ist nicht vorgesehen.

Außerdem ist für einen Arbeitstag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren (§ 29).

Kein Nachteil bei Teilzeit

Teilzeitbeschäftigung wird bei der Ermittlung der Dienst- bzw. Beschäftigungszeit wie Vollzeit berücksichtigt.

Auch wer am Jubiläumstag Teilzeit arbeitet, erhält die Jubiläumszuwendung bzw. das Jubiläumsgeld in voller Höhe.Wer muss sich wann kümmern?

Soweit Beschäftigte die Voraussetzungen erfüllen, haben sie einen Rechtsanspruch auf die Ehrung. Und auch wenn den Beschäftigten der Jubiläumstag bekannt ist, ist es Aufgabe des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers, die konkrete Ehrung vorzunehmen. Es kann nicht erwartet werden, dass die Beschäftigten der Ehrung „hinterherlaufen“! In der Praxis ist es allerdings häufig so, dass das Schulamt aus verwaltungstechnischen Gründen (nicht bei allen Beschäftigten wird in SAP das Dienstjubiläum angezeigt) das Jubiläum vergisst. Daher ist es sinnvoll, wenn die Beschäftigten selbst im Blick haben, wann das Jubiläum ungefähr sein könnte, den Schulleiter bzw. die Schulleiterin darauf ansprechen, so dass im Schulamt nachgehakt werden kann. Dann geht es erfahrungsgemäß ganz schnell!

Termine

Arbeitszeiterfassung der Lehrkräfte: Rechtsprechung – Aktueller Stand – Ausblick

24.Februar 2026, 10 bis 16 Uhr, Wilhelm Leuschner Saal, Wilhelm-Leuschner-Straße 69-77, 60329 Frankfurt

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/details/arbeitszeiterfassung-der-lehrkraefte-rechtsprechung-aktueller-stand-ausblick

Countdown auf dem Weg zum Rechtsanspruch

25. Februar 2026, 16:00 – 17:30 Uhr, digital

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/details/countdown-auf-dem-weg-zum-rechtsanspruch

Ein Funke Licht im Dunkeln - Warum Hoffnung in der Kinder- und Jugendliteratur unverzichtbar ist

27. Februar bis 1. März 2026.

Kooperative Tagung der Universität Siegen und der Phantastischen Bibliothek Wetzlar, Turmstraße 20, 35578 Wetzlar

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/ein-funke-licht-im-dunkeln-warum-hoffnung-in-der-kinder-und-jugend-literatur-unverzichtbar-ist

Alternativen zu leeren Kassen - Vortrag und Diskussion mit Dr. Kai Eicker-Wolf

10. März 2026, 18 Uhr, Georg-August-Zinn-Haus, Georg-Schüler-Platz, Griesheim

Weitere Informationen:

https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/alternativen-zu-leeren-kassen-vortrag-und-diskussion-mit-dr-kai-eicker-wolf

FEMINISM WTF - Feministische Wege in Bildungseinrichtungen und darüber hinaus – heute und in Zukunft. Filmabend mit anschließendem Gespräch

11. März 2026, 18 Uhr, FilmForum Höchst, Emmerich-Josef-Straße 46a, Frankfurt am Main

Weitere Informationen:

https://www.gew-hessen.de/mitmachen/termine/details/filmabend-zu-feminism-wtf-mit-anschliessendem-gespraech

Fachtagung: Gewerkschaften und Rechtsextremismus

19. März 2026 , 10 bis 17 Uhr, Frankfurt

Weitere Informationen und Anmeldung: www.lea-bildung.de/fachtagung/fachtagung-2026-gewerkschaften-und-rechtsextremismus

 

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